Derzeit bekommt man sie fast in jedem Supermarkt – Drohnen. Vom Kinderspielzeug bis zum Profi-Geräte ist die Produktpalette kaum noch überschaubar. Die kleinen fliegenden Kameras sind für viele Menschen heute eine Spielerei – die Luftbildaufnahmen sozusagen ein gerne genommener Bonus. Aber es gibt auch sehr nützliche Einsatzgebiete: Die zivilen Drohnen sind in einer Reihe von Wirtschaftszweigen inzwischen sehr beliebt.
Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiver damit auseinandergesetzt. Erst vor Kurzem hab ich die benötigten Kompetenzen und Führerscheine abgelegt und ein Nebengewerbe angemeldet.
Doch welche Kunden will ich künftig mit meinem Angeboten ansprechen? Warum muss man beispielsweise ein Fernpilotenzeugnis ablegen? Und wie kann ich mit meiner Drohne selbst im Ernstfall behilflich sein?

Eine kurze geschichtliche Reise:

Von der Militärtechnik zum Kinderspielzeug
Vom Gefühl her würde man sagen: Die Drohne – wie wir sie heute in jedem Technik- oder Spielzeugladen finden – ist eine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Doch die Geschichte – vor allem im militärischen Bereich – reicht deutlich länger zurück. Denn während Drohnen heute vor allem interessant für die Handels- und Freizeitindustrie sind, beginnt der militärische Einsatz bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts. So wurde der weltweit erste bekannte Quadcopter bereits 1907 von den Brüdern Jacques und Louis Breguet entwickelt. Heute kann man die Drohne bequem mit einer Hand halten – damals brauchte es vier starke Männer um sie überhaupt stabilisieren zu können. Zudem konnte sie lediglich zwei Meter über dem Boden fliegen. Bereits im Zweiten Weltkrieg kamen dann fast 10 000 Drohnen zum Einsatz. Die Entwicklung auf militärischer Ebene wurde bis heute immer weiter vorangetrieben. Mit Beginn des neuen Jahrtausend wurde den Drohnen dann auch im zivilen Bereich eine immer größere Bedeutung zugemessen. Inzwischen werden sie in der Landwirtschaft, der Architektur, dem Lieferservice, der Filmproduktion oder dem Rettungswesen eingesetzt.
Ein ständig wachsendes Einsatzspektrum

Mich begeistert die Drohnentechnik schon seit vielen Jahren. Ich habe sie nicht als Spielzeug angesehen, sondern als nützliche Helfer.

Die Folge:
Nun meldete ich unter dem Namen „Drohnenservice Andy Hauth“ ein Nebengewerbe an. Auf die Idee hat mich eigentlich die Jagd- und Landwirtschaftsszene gebracht. Dort gibt es derzeit ein Umdenken und der Einsatz von Drohnen nimmt schlagartig zu. So werden die fliegenden Kameras inzwischen häufig für die Tiersuche oder Kitzrettung eingesetzt. Für Landwirte ist dies eine tolle Möglichkeit, vor der Ernte in kürzester Zeit die Äcker zu kontrollieren und auf Bodenbrüter oder beispielsweise Rehkitze aufmerksam zu werden. Somit fallen deutlich weniger Tiere dem Mähtod zum Opfer. Diesbezüglich wurde ich bereits angefragt, ob ich diese Einsätze unterstützen könnte. Meine Drohne ist mit einer Wärmebildkamera ausgestattet – ermöglicht also auch den Einsatz bei Nacht. Eine wichtige Eigenschaft, die auch bei der Personensuche eine immer größere Bedeutung bekommt. Ich hatte inzwischen auch Gespräche mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Diese setzt seit einiger Zeit bei der Suche nach vermissten Leuten auf die Drohnentechnologie. Bei größeren Suchen könnte ich unterstützend dazukommen. Aber auch für die Industrie, dem Immobilienmarkt oder für Events jeglicher Art will ich als Trebelstädter in den kommenden Monate diverse Angebote schaffen.

 
Ein Beispiel:
Wir haben in der Region sehr viele Windräder. Mit einer Drohne kann man die Rotoren ziemlich gefahrenlos überwachen und Schäden feststellen und dokumentieren, ein mögliches Einsatzgebiet.
 
Kompetenznachweis und Fernpilotenzeugnis
Wer jetzt aber glaubt, man würde sich eine Drohne kaufen und los geht es – irrt gewaltig. Viele hochwertige Drohnen sind zwar inzwischen so „intelligent“, dass sie beinahe jeder ohne große Vorerfahrung fliegen kann – jedoch gibt es einen immer engeren rechtlichen Spielraum. Wenn man die Drohne gewerblich einsetzen möchte, sind der kleine Drohnenführerschein – ein Kompetenznachweis – und das Fernpilotenzeugnis – der sogenannte große Drohnenführerschein – unbedingt erforderlich.
Man musst sehr bewusst mit der Thematik umgehen. Insbesondere durch die neue EU-Drohnenverordnung – vom Januar 2021 – hat man einen sehr engen Spielrahmen. Für viele Einsatzgebiete braucht man immer eine Sondergenehmigung.
Generell verboten ist das Fliegen über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten oder innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen. Zudem braucht es immer einen seitlichen Abstand von mindestens 100 Metern zu Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, Helikopter-Landeplätzen, Krankenhäusern, Industrieanlagen oder Justizvollzugsanstalten.
Die Liste ist noch deutlich länger. Ich habe mich mit der Thematik intensiv beschäftigt und möchte eben auch ein Ansprechpartner für die Leute in der Region sein.